EILMELDUNG – Vorstand Hauptverein – AKTUALISIERT
Das Registergericht Weiden hat angeordnet, dass am heutigen 1.4. die Zweigvereine in alphabetischer Reihenfolge für jeweils eine halbe Stunde den Hauptvereinsvorsitz übernehmen müssen. Ziel dieser Anordnung ist, die Zweigvereine davon zu überzeugen, dass es gar nicht so schlimm ist, den Hauptverein zu führen und auf diese Weise vielleicht doch einen Kandidaten zu finden.
Wir vom Zweigverein Schwandorf sind im Alphabet an 33. Stelle der Liste und damit von 16.30 bis 17 Uhr an der Reihe. Es ist aktuell dazu nötig, dass drei Vorstandsmitglieder die Geschäftsstelle des Hauptvereins besetzen. Sie sollen für diese halbe Stunde sogar nach TVÖD bezahlt werden. Allerdings haben bereits einige Zweigvereine beantragt, den Vorsitz im Home-Office ausüben zu dürfen. In diesem Fall müssten sich die drei Vorstandmitglieder in unserem Fall im Büro im Türmerhaus einfinden und die halbe Stunde ehranamtlich ableisten.
Aktualisiert um 21.15 Uhr: APRIL APRIL!!!!! Sigi hats leider gleich durchschaut und wohl den Rest der Vorstandschaft mitgenommen…